FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unsere Schulbegleitung, den Antrag beim Jugend- oder Sozialamt sowie den Ablauf der Unterstützung. Klar, verständlich und direkt auf die Bedürfnisse von Eltern zugeschnitten.
  • Was genau macht eine Schulbegleitung?

    Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Schulalltag – beim Lernen, bei der Orientierung im Unterricht, in sozialen Situationen und in herausfordernden Momenten. Ziel ist es, Teilhabe, Sicherheit und Selbstständigkeit zu fördern.
  • Für wen ist Schulbegleitung geeignet?

    Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung zusätzliche Hilfe benötigen. Dazu zählen u. a. Autismus-Spektrum, ADHS/ADS, Ängste, Entwicklungsverzögerungen, Lernschwierigkeiten oder soziale Probleme.
  • Wer bezahlt die Schulbegleitung?

    Die Kosten übernimmt in der Regel das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder das Sozialamt (§53/54 SGB XII). Wir unterstützen Sie gern beim Antrag.
  • Wie läuft der Antrag ab?

    Sie stellen einen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt. Danach folgt ein fachärztliches Gutachten oder schulisches Stellungnahmeverfahren. Wir beraten Sie auf Wunsch Schritt für Schritt.
  • Wie schnell kann eine Schulbegleitung starten?

    Der Start hängt vom Bewilligungsverfahren ab. Sobald der Bescheid vorliegt und eine passender Schulbegleiter*in gefunden ist, kann die Begleitung beginnen.
  • Arbeiten Schulbegleiter*innen eng mit der Schule zusammen?

    Ja. Wir stimmen uns regelmäßig mit Lehrkräften ab, beachten schulische Abläufe und unterstützen dabei, dass Ihr Kind gut integriert ist.
  • Was darf die Schulbegleitung – und was nicht?

    Schulbegleitung unterstützt, begleitet, strukturiert und fördert. Sie ersetzt keine Lehrkraft, übernimmt keine pädagogischen Entscheidungen der Schule und erledigt keine Aufgaben stellvertretend, sondern gemeinsam mit dem Kind.
  • Wie wird die Qualität der Begleitung gesichert?

    Durch Auswahl qualifizierter Fachkräfte, regelmäßige Fortbildung, klare Kommunikationswege, feste Ansprechpartner*innen und regelmäßige Auswertungs- und Reflexionsgespräche.
  • Kann die Schulbegleitung auch Freizeitaktivitäten unterstützen?

    Ja, wenn es im Bescheid vorgesehen ist. Freizeit- und Alltagsbegleitung hilft beim Aufbau sozialer Kompetenzen und Selbstständigkeit.
  • Was passiert, wenn die Chemie zwischen meinem Kind und der Begleitung nicht stimmt?

    Das ist wichtig und völlig normal. Wir sprechen gemeinsam, prüfen die Situation und finden auf Wunsch eine andere geeignete Fachkraft – immer zum Wohl Ihres Kindes.